Buchungs- und Benutzungsordnung für den Generationen-Treffpunkt

Mietobjekt

1.    Veranstaltungsraum ca. 20m2

   o   Versammlungsraum_Generationentreff

     inkl. Tische und Stühle für max. 20 Sitzplätze, TV 55 Zoll, Audio über TV, WLAN, Toilette.

2.    Das Mietobjekt verfügt über folgende Ausstattungen, die gegen Aufpreis (oder nach Vereinbarung) benutzt werden können (Bezahlung via TWINT vor Ort):

o   Küche mit Backofen, Geschirrspüler, Geschirr gemäss Inventarliste  CHF 50.00 pro Miete

o   Aussensitzplätze + Grillstelle im Gemeinschaftsgarten CHF 30.00 pro Miete

o   Kaffee & Getränke (sofern verfügbar)

Der Vermieter verpflichtet sich, die Räumlichkeiten am vereinbarten Tag und Uhrzeit zur Verfügung zu stellen.

Benutzungsrichtlinien

1.    Der Raum soll für Generationen- oder Quartier-verbindende Aktivitäten gebucht werden.

2.    Die Nutzung muss sich mit den Zielen und Vereinswerten von Viva Robenhausen decken und soll zur Integration – besonders von Senior*innen – beitragen.

3.    Es werden keine radikalisierenden Veranstaltungen und Versammlungen geduldet (weder extrem politisch, extrem religiös oder anderweitig bestimmte Gruppen diskriminierend).

4.    Bei der Nutzung wird stark Rücksicht auf die direkt daneben, darüber und im Quartier wohnende Nachbarschaft Rücksicht genommen – über reine Vorschriften zu Nachtruhe etc.

5.    Daher sind Anlässe zu Abendstunden mit grösserer Lärmemission untersagt (z.B. Party, Familienfest).

6.    Allen Gegenständen wird grösstmögliche Sorge getragen. Schäden oder Defekte werden sofort nach Entstehen an Viva Robenhausen (info@vivarobenhausen.ch) gemeldet.

Mietzins, Kaution, Mietdauer

1.    Dieser Mietvertag wird für den Online augewählten Zeitpunkt abgeschlossen, sofern die Buchung durch den Verein nicht storniert wird

2.    Der Raum ist rechtzeitig und gereinigt zu verlassen.

3.    Für Vereinsmitglieder gilt der um 20% reduzierte Satz. Für Vereinsanlässe von Viva Robenhausen darf der unentgeltliche Tarif gewählt werden.

4.    Bei vorzeitiger Absage der Miete sind folgende Kosten vom Mieter zu tragen:

o   Absage bis und mit 6 Tage vor Mietantritt:          Keine Kosten

o   Absage 5 bis und mit 3 Tage vor Mietantritt :      20% der Miete

o   Absage von 0 bis 48 Stunden vor Mietantritt:     100% der Miete

5.    Die Schlüsselübergabe erfolgt bei Mietantritt vor Ort über den Schlüsseltresor. Der aktuelle Code muss vorgängig über +41 76 389 57 83 per SMS oder WhatsApp oder vor Ort bei Claudia Landerer oder Elisabeth Blöchlinger nachgefragt werden.

6.    Der Mietzins ist vor der Übernahme der Mietsache durch den Mieter zu bezahlen (Online bei Buchung oder via TWINT oder QR Rechnung)

Reinigung

1.    Der Mieter verpflichtet sich, die Mietsache am Ende der Mietdauer im gereinigten Zustand zurückzugeben. Wird eine Nachreinigung durch den Verein notwendig, so werden pro angebrochener Stunde CHF 50 in Rechnung gestellt.

2.    Abfälle sind ordnungsgemäss zu entsorgen bzw. mitzunehmen.

Haftung

1.    Der Mieter haftet für allfällige Schäden am Mietobjekt.

2.    Der Vermieter haftet nicht für Schäden, welche den Benützer der Mietsache aus deren Gebrauch entstehen.

Weitere Bestimmungen

1.    Der Mieter bestätigt, die gesamte Benützungsordnung zur Kenntnis genommen zu haben, welche einen integrierten Bestandteil dieses Mietvertrages bildet

2.    Als Gerichtsstand für Streitigkeiten aus diesem Vertrag vereinbaren die Parteien die ordentlichen Gerichte von Hinwil

3.    Auf diesen Vertrag ist ausschliesslich schweizerisches Recht anwendbar